Der Zugführer

Der Zugführer (ZFü) führt die Helfer seines Technischen Zuges (TZ).
Unter seiner Führung bewältigen die ihm unterstellten Bergungs- und Fachgruppen die gestellten Einsatzaufgaben. Nach der Führungslehre sind das zwischen 3-5 Gruppen.

Im Einzelfall können auch bis zu 7 Gruppen bzw. Kräfte in vergleichbarer Stärke geführt werden. Bei diesen Aufgaben wird er durch den Zugtrupp unterstützt.

Der Zugführer berät den Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde der ihm unterstellten Einheiten. Er sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges, ermittelt den Ausbildungsstand ermittelt und stellt den Ausbildungsbedarf fest.

Er führt die Ausbildung durch oder überwacht sie, legt Übungen an und wertet sie aus.

Dem Zugführer obliegen weiterhin folgende Aufgaben:

  • Ausbldung der Helfer/innen seines Zuges entsprechen den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
    • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
    • die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
    • Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für deren Berufung stellt.
  • Durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste  zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
  • Verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere: 
    • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) sicherstellt,
    • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
    • im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
    • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
    • die Logistik für die eigene Einheit und für bereitgestellte Einheiten regelt
  • Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle (FüSt) unterstellt.