Der Ortsbeauftragte

Aufgabenfelder des Ortsbeauftragten:

  • Der  Ortsbeauftragte leitet den Ortsverband in eigener Verantwortung.
  • Dabei vollzieht er/sie das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.
  • Der  Ortsbeauftragte ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand des Ortsverbandes verantwortlich.
  • Im Einsatzfall ist er Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene.
  • Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des Ortsverbandes.
  • Bei überörtlichen/überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer.
  • Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.