Aufgabenfelder des Jugendbetreuers:

  • Der Jugendbetreuer ist verpflichtet:
    • die Junghelfer/innen in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden.
    • die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen.
    • unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.
    • mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer/innen einzuwirken.
  • Der Jugendbetreuer ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur „THW-Jugend e. V.“ und arbeitet eng mit dem Jugendgruppenleiter zusammen.
  • Er wird durch die Führungskräfte und Helfer/innen des Ortsverbandes bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützt.
  • Er teilt die Aufsichtspflicht über die Jugendgruppe paritätisch mit dem Jugendgruppenleiter.
  • Er stellt die materielle Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege sicher.
  • Bei Einsätzen übernimmt der Jugendbetreuer auf Weisung eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab Ortsverband.