Orkan"Christian"

Heftige Windböen fegten am Montag, 28. Oktober über Deutschland. Besonders der Norden des Landes war von den kräftigen Herbststürmen betroffen. So auch Emden. Insgesamt mehr als 25 THW-Kräfte waren bis in die Abendstunden im Emder Stadtgebiet im Einsatz. Sie rückten vor allem nach Windbruch aus.

Bild: Stefan Goebel/THW Emden

In vielen Regionen des Landes bot sich gestern ein ähnliches Bild: Der erste Herbststurm des Jahres sorgte für entwurzelte Bäume, beschädigte Dächer und damit für jede Menge THW-Einsätze auch außerhalb Emdens.

In den niedersächsischen Landkreisen Aurich und Leer unterstützten die Helferinnen und Helfer des THW die Feuerwehr unter anderem dabei, Schäden nach Windbruch zu beseitigen. Darüber hinaus leuchtete das THW die Einsatzstellen aus.

In Lübeck sicherten die Männer und Frauen des THW abgedeckte Dächer mit Sandsäcken und Folien. Außerdem räumten sie mit schwerem Gerät umgestürzte Bäume von Straßen und Plätzen. Das Räumen von Straßen nach Windbruch war eine der Aufgaben für viele Geschäftsführerbereiche im Landesverband Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein. Die THW-Kräfte des Ortsverbandes Pinneberg hoben beispielsweise einen der umgeknickten Bäume mit ihrem Ladekran von einem PKW.

Die THW-Kräfte der nordrhein-westfälischen Ortsverbände Beuel und Siegburg sicherten einen Hangar nach den Sturmböen. Mit Hilfe von Seilwinden und Kettensägen beräumten die Ehrenamtlichen des Ortsverbandes Bonn umgestürzte Bäume von Straßen.

Stürme sind besonders in den Herbstmonaten verbreitet. Sie verursachen große Schäden wie am gestrigen Montag und stellen eine Gefahr für die Bevölkerung dar. Vorsorgemaßnahmen können helfen. Dazu zählen nicht zuletzt regelmäßige Dachsicherungen und das Meiden von Parkplätzen unter Bäumen.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.